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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beratung

Kurzbeschreibung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Sie führt weiterhin die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Leistungen sowie sonstigen stationären und ambulanten Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII aus. Hierzu gehören u.a. die Berechnung und die Geltendmachung von Kostenbeiträgen gegenüber den Kostenbeitragspflichtigen.

Beschreibung

Sobald die fachliche Notwendigkeit für die Gewährung einer Jugendhilfe durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendames festgestellt wurde, werden die Kosten der Hilfemaßnahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe grundsätzlich in voller Höhe übernommen.

Bei teilstationären und stationären Hilfen erfolgt die Erhebung eines monatlichen Kostenbeitrages in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kostenbeitragspflichtigen Personen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (KostenbeitragsV). Bei ambulanten Hilfen wie beispielsweise der Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und vieles mehr wird dagegen kein Kostenbeitrag erhoben.

  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (KostenbeitragsV)

Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

51 Verwaltung der Jugendhilfe

Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.