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Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Genehmigung beantragen

Online-Service

Kurzbeschreibung

Verkehrsrechtliche Anordnung für eine Arbeitsstelle an Straßen erteilen.

Antragsteller bzw. Antragstellerinnen müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Genehmigung über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über die notwendigen Verkehrsbeschränkun-
gen, Verkehrsverbote und Umleitungen einholen. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Es wird eine verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO ggf. in Verbindung mit § 46 StVO erteilt.

Diese Anträge können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) erledigen; siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen", dann im WSP.NRW: 
Online-Antrag "Straßensondernutzungserlaubnis -> Erlaubnis bei Baumaßnahmen"

Alternativ können Sie auch den Anordnungs-Antrag in der Rubrik Downloads ausfüllen und per E-Mail einreichen.

Beschreibung

Wenn Sie Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen wollen, benötigen Sie neben einer verkehrsrechtlichen Anordnung eine Aufbruch-
genehmigung vom Straßenbaulastträger.

Wo beantrage ich die Genehmigung?

Handelt es sich um Bauarbeiten auf dem Stadtgebiet Löhne, beantragen Sie die Genehmigung bei der Verkehrsbehörde Löhne.

Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?

Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen die Verkehrsbehörde mit,

  • wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss,
  • ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss und
  • wie Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden sollen, falls diese notwendig sind.

Diese Arbeiten dürfen nur von einem qualifizierten Bauunternehmen durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung von der Verkehrsbehörde erhalten.

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt:

  • bei Fahrbahnvollsperrung oder -teilsperrung und
  • bei Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

  • § 45 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1 sowie Absätze 3, 6 und 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
  • Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford

Formgebundener Antrag mit

  • Angaben zur Art und Dauer der Arbeiten
  • Angaben zum Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen während und außerhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung)
  • Angaben zur verantwortlichen Bauleiterin oder zum verantwortlichen Bauleiter mit Rufnummer, unter der sie oder er während und nach der Arbeitszeit erreichbar ist
  • Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markierter Baustelle
  • Fachkundenachweis über die Teilnahme an einem Seminar zur Sicherung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken
  • signaltechnischen Unterlagen, wenn eine Lichtzeichenanlage verwendet werden soll
  • Qualifikationsnachweis nach MVAS 99

Bauunternehmen müssen zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen. Dazu verwenden sie entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelpläne oder erstellen besondere Beschilderungspläne. Es ist sinnvoll, bei größeren Bauvorhaben die Bauablaufbeschreibung beizufügen, um die Maßnahme zu erläutern.

66 Straßenbau und Verkehr

Stellen Sie den Antrag bitte spätestens zwei Wochen bevor die Arbeiten beginnen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen.

  • Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Aufwand, der Mindestbetrag beträgt 50 Euro.
  • Für Anträge, die weniger als sieben Tage vor Beginn der Maßnahme eingehen, wird eine Gebührenerhöhung von 50 % vorgenommen.

Die Gebühren richten sich nach Punkt 261 Nr. 1 - 5 der Gebührenordnung Verkehrssicherung des Kreises Herford i. V. m. Geb.-Nr. 261 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).