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Altlasten-Auskunft beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten wissen, ob auf einem Löhner Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie hier eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.
Beschreibung
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Der sorglose, nahezu leichtfertige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen während der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass heute viele Flächen und Grundstücke so stark belastet sind, dass eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit oder Gewerbefläche nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Diese Probleme haben zur Erlassung des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) und des Landes-Bodenschutz-Gesetzes (LbodSchG NRW) geführt, mit deren Inkrafttreten auch die Unteren Bodenschutzbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden. Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden in Löhne durch das Umweltamt des Kreises Herford wahrgenommen. Neben dem allgemeinen Bodenschutz steht die Bearbeitung der Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Vordergrund.
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Ein Altlastenkataster ist ein umfassendes Register, das Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Durch die Stadt Löhne sind im sogenannten "Altlastenkataster" die Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Die Erfassung der Altlablagerungen für das Stadtgebiet gilt als nahezu vollständig abgeschlossen. In dem Kataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotential werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen. Seit März 1998 stützen sich Maßnahmen zur Erkundung, Überwachung und Sanierungen von Altlasten überwiegend auf das neue Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) sowie seit Juni 1999 auf die dazu erlassene Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV). Interessierte Bürger der Stadt Löhne können nach dem Umweltinformationsgesetz Auskünfte aus dem Altlastenkataster der Stadt erhalten.
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Wenn Sie wissen möchten, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Es fallen Gebühren gemäß des Verwaltungsaufwandes an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 61.2 Umwelt und Klimaschutz
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9373
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Alexander Eggers
Sachbearbeitung Gewässer, Altlasten- Telefon:
- 05732 100-409
- E-Mail:
- a.eggers@loehne.de