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Wohnsitz-Anmeldung
Beschreibung
Neu zugezogen? Herzlich Willkommen!
Wir helfen Ihnen gerne, die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden. Sie werden sehen, gut vorbereitet ist das gar nicht so schwer.
Für Ihre Anmeldung müssen Sie zurzeit noch persönlich erscheinen. Bei Ehepaaren oder Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint.
Mitzubringen sind:
- Ausweispapiere aller zugezogenen Personen
- das Familienstammbuch oder bei Minderjährigen die Geburtsurkunden.
- Wohnungsgeberbestätigung, siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"
Wenn Sie in einer Lebensgemeinschaft leben, kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Die andere Person muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift der zweiten Person ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und der gültige Personalausweis erforderlich.
Es gilt die Anmeldefrist von zwei Wochen nach Zuzug. Bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung ist außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich.
Kfz-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit ebenfalls umgeschrieben werden. Bei Zuzügen aus einem anderen Kreis oder einer anderen Großstadt kann die Änderung nur über das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford (Standort Kirchlengern) erfolgen.
Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Sie benötigen:
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Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass
-
die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG), siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"
-
bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienbuch
32 Bürgerbüro
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Die Wohnsitz-Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist für Sie kostenfrei.
Erfolgt eine erforderliche Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gemäß § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).
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Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Bürgerbüro
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-123 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
buergerservice@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05732 100-123
- E-Mail:
- buergerservice@loehne.de