Suche
Kindertagespflege; Hinweise für Kindertagespflegepersonen in Löhne
Beschreibung
Wer ist für mich zuständig?
Bei der Kindertagespflegetätigkeit gilt das sogenannte „Dienstortprinzip“, d.h. wenn Sie in Löhne tätig sind, ist auch die Stadt Löhne (hier: Amt für Kinder, Jugend und Familie) für Sie zuständig. Wenden Sie sich dazu bitte an die Fachberatung Kindertagespflege.
Wann muss ich einen Antrag auf Verlängerung der Pflegeerlaubnis stellen?
Sie sollten spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Pflegeerlaubnis einen Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen. Bitte nutzen Sie den entsprechenden Vordruck.
Müssen Kindertagespflegepersonen Stundenzettel führen?
Grundsätzlich müssen keine Stundenzettel geführt werden. Eine Ausnahme bilden Vertretungssituationen. Darüber hinaus müssen Kindertagespflegepersonen die Anwesenheit der Tageskinder dokumentieren und diese Dokumente fünf Jahre lang aufbewahren. Die Fachberatung Kindertagespflege kann diese Dokumente jederzeit anfordern.
Wo finde ich Informationen zu den Rahmenbedingungen der Tätigkeit (z.B. Pauschalen, Urlaubs- und Krankheitstage)?
Diese Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne.
Hier finden Sie einige hilfreiche Unterlagen für Ihre Tätigkeit (URLs in der Rubrik "Downloads"):
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne in der aktuell gültigen Fassung
- Vordruck Erteilung/Verlängerung der Pflegeerlaubnis
- Handzettel „Praktika in der Kindertagespflege“
- Stundenzettel im Rahmen einer Kindertagespflege-Vertretung
- Vordruck Urlaubsplanung/Fehltage
- Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises Kindertagespflege
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können Sie sich als Eltern jederzeit an die Fachberatungen Kindertagespflege (Kontakt siehe rechts) oder per E-Mail an kindertagespflege@loehne.de wenden.
Bei Fragen zu aktuellen Bescheiden oder Auszahlungen, wenden Sie sich bitte an Heike Schroeder, Telefon: 05732/100-522, (Email: h.schroeder@loehne.de).
Bei Fragen zu Erstattungen von Versicherungsbeiträgen, wenden Sie sich bitte an Anke Viermann , Telefon: 05732/100-523, (Email: a.viermann@loehne.de).
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Ortsrecht, Punkt 8.5.3 Richtlinien für Kindertagespflege in der Stadt Löhne
51 Kindertagesbetreuungen
Onlinedienstleistung
Downloads
- Übersichtsliste der Kindertagespflegestellen in Löhne
- Antrag auf Förderung der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII)
- Arbeitgeberbescheinigung
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne
- Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Löhne - Monatspauschalen ab 01.01.2025
- Leitfaden kindgerechte Räumlichkeiten (Ergänzung zu den Richtlinien)
- Elternbeitragssatzung (Beiträge ab 01.08.2024)
- Pflegeerlaubnis - Antragsvordruck
- Vordruck Urlaubsplanung + Fehltage/Krankheitstage 2025
- Dokumentationshilfe Anwesenheitsliste Kindertagespflege
- Praktikum/Hospitation in der Kindertagespflege
- Kindertagespflege-Vertretung - Vordruck Stundennachweis
- Antrag Sozialversicherungsleistungen für Kindertagespflegepersonen
- Handreichung Kindertagespflege in NRW
- Flyer Kindertagespflege
Zuständige Einrichtungen
- 51.4 Fachberatung Kindertagespflege
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- E-Mail:
kindertagespflege@loehne.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Gaby Schewe-Ekamp
Fachberatung Kindertagespflege + Verwaltung Spielplätze- Telefon:
- 05732 100-527
- E-Mail:
- g.schewe-ekamp@loehne.de
-
Frau Noemi Clark
Fachberatung Kindertagespflege- Telefon:
- 05732 100-517
- E-Mail:
- n.clark@loehne.de
-
Frau Heike Schroeder
Sachbearbeitung Beitragsangelegenheiten für Offene Ganztagsschulen und Kindertagespflege- Telefon:
- 05732 100-522
- E-Mail:
- h.schroeder@loehne.de