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Güter- oder Personenbeförderung; Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Sie möchten gewerblich als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer beziehungsweise als Busfahrerin oder Busfahrer im Güter- oder Personenbeförderungsverkehr tätig sein? Dann müssen wir eine sogenannte Schlüsselziffer in Ihren Führerschein eintragen. Dieser weist nach, dass Sie die erforderliche Weiterbildung gemacht haben.
Die Weiterbildung besuchen Sie bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Sie müssen keine Prüfung ablegen, erhalten am Ende aber eine Teilnahmebescheinigung. In jedem Fall wird die Teilnahme elektronisch gemeldet. Alle fünf Jahre frischen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung auf.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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