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Reiten in der freien Landschaft; Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihres eigenen Grundstückes in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, müssen Sie Ihr Pferd kennzeichnen.
Das Kennzeichen berechtigt Sie dazu, im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zu reiten, und ist nicht an ein bestimmtes Pferd gebunden. Sie können das Kennzeichen daher auch an andere Reiterinnen und Reiter verleihen oder für verschiedene Pferde nutzen.
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Naturschutz und Regionalplanung (Abteilung)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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