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Güterkraftverkehr; Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen (extern)
Kurzbeschreibung
Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn Ihre Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen haben. Seit dem 21.05.2022 wird für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, ebenfalls eine Gemeinschaftslizenz benötigt.
Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 oder Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Abs. 1 GüKG
Beschreibung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford - Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kreis Herford - Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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