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Gebäude-Energieausweis
Kurzbeschreibung
Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Die Stadtwerke Löhne bieten Ihnen nun die Erstellung eines Energieausweises als Service an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Stadtwerke Löhne - Gebäude-Energieausweis (stadtwerke-loehne.de) sowie in der Rubrik "weiterführende Links".
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Stadtwerke Löhne
Zuständige Einrichtungen
- Stadtwerke Löhne -Zentrale
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- Sonnenbrink 2 - 4
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 975-0 - Fax:
05732 975-100 - E-Mail:
info@stadtwerke-loehne.de
- Telefon:
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- Stadtwerke Löhne -Kundenservice
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- Sonnenbrink 2 - 4
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 975-180 - E-Mail:
kundenservice@stadtwerke-loehne.de
- Telefon:
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