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Grundstückskläranlagen
Kurzbeschreibung
Aufgrund ihrer Lage oder Beschaffenheit können in der Stadt Löhne rund 60 Grundstücke nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Grundstücke im Außenbereich. Auf diesen Besitzungen wird das anfallende Schmutzwasser in Kleinkläranlagen gereinigt oder in abflusslosen Sammelgruben gesammelt.
Der Betrieb dieser Entwässerungsanlagen erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde – Kreis Herford.
Selbstverständlich können Sie sich bei weiteren Fragen gerne an den Kundenservice der Stadtwerke Löhne wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Stadtwerke Löhne - Grundstückskläranlagen (stadtwerke-loehne.de) sowie in der Rubrik "weiterführende Links".
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Stadtwerke Löhne
Zuständige Einrichtungen
- Stadtwerke Löhne -Zentrale
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- Sonnenbrink 2 - 4
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 975-0 - Fax:
05732 975-100 - E-Mail:
info@stadtwerke-loehne.de
- Telefon:
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- Stadtwerke Löhne -Kundenservice
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- Sonnenbrink 2 - 4
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 975-180 - E-Mail:
kundenservice@stadtwerke-loehne.de
- Telefon:
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