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Hausanschluss Abwasser: Zustands- und Funktionsprüfung durch Sachkundige
Kurzbeschreibung
Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG). Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Erfüllen sie diese Anforderungen nicht, so sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Sanierungen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen (§ 60 WHG).
Für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Hausanschlüsse gibt es viele zugelassene Sachkundige in Löhne und Umgebung. Der Kundenservice der Stadtwerke Löhne berät Sie dazu gerne. Eine Liste finden Sie auch unter: Sadipa (nrw.de)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Stadtwerke Löhne - Hausanschluss Abwasser (stadtwerke-loehne.de) sowie in der Rubrik "weiterführende Links".
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW)
Stadtwerke Löhne
Zuständige Einrichtungen
- Stadtwerke Löhne -Zentrale
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- Sonnenbrink 2 - 4
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 975-0 - Fax:
05732 975-100 - E-Mail:
info@stadtwerke-loehne.de
- Telefon:
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- Stadtwerke Löhne -Kundenservice
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- Sonnenbrink 2 - 4
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 975-180 - E-Mail:
kundenservice@stadtwerke-loehne.de
- Telefon:
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Weiterführende Informationen
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW)
- Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (LANUV.NRW)
- Antrag auf Anerkennung der Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung (LANUV)
- Webseite Hausanschluss Abwasser (Stadtwerke Löhne)
- Downloadcenter der Stadtwerke Löhne