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Schülerbeförderung / Schülerfahrkosten
Kurzbeschreibung
Schülerbeförderung in Löhne
Beschreibung
Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten besteht, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler
- der Primarstufe mindestens 2,0 km,
- der Sekundarstufe I mindestens 3,5 km und
- der Sekundarstufe II mindestens 5,0 km
beträgt.
Maßgeblich hierfür ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule.
Nächstgelegene Schule im Sinne des § 9 Abs. 3 SchfkVO ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin oder der Schüler wohnt.
Der Antrag auf Ausstellung einer Busfahrkarte ist in den Schulsekretariaten erhältlich.
Seit 2021 beteiligt sich die Stadt Löhne am Pilotprojekt "SchülerTicket Westfalen". Damit sind alle Schüler und Schülerinnen der Löhner Schulen ab Klasse 5 klimafreundlich mit Bus und Bahn in ganz Westfalen-Lippe unterwegs.
- § 97 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
- Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
40 Schulen und Sport
Weder bei den Chilltickets (Primarstufe) noch beim Schülerticket Westfalen (Sekundarstufen) ist von den Eltern ein Eigenanteil zu leisten; diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 40.1 Schulen und Sport
-
- Alte Bünder Straße 6
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9620
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ruth Köster
Sachbearbeitung Schulverwaltung- Telefon:
- 05732 100-618
- E-Mail:
- r.koester@loehne.de
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Herr Lennart Lücking
Sachbearbeitung Schule und Sport- Telefon:
- 05732 100-617
- E-Mail:
- l.luecking@loehne.de
-
Frau Elke Schlüter
Sachbearbeitung Schulverwaltung- Telefon:
- 05732 100-618
- E-Mail:
- e.schlueter@loehne.de