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Schöffenwahl: Bewerbung für 2024 - 2028
Kurzbeschreibung
Wer übernimmt die Verantwortung als Schöffe bzw. Schöffin?
Beschreibung
Mit Menschenkenntnis und Urteilsvermögen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken
Über Schuld oder Unschuld angeklagter Bürgerinnen und Bürger urteilen nicht nur Berufsrichterinnen und Berufsrichter, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die sogenannten Schöffinnen und Schöffen.
In der ersten Jahreshälfte 2023 bereitet die Stadt Löhne die Vorschlagslisten für die nächste Amtszeit vor, die am 1. Januar 2024 beginnt und am 31.12.2028 endet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30.04.2023 bei der Stadtverwaltung schriftlich über das Bewerbungsformular bewerben.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber aus allen Bevölkerungsschichten, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, in Löhne wohnen und über die notwendige menschliche Reife verfügen.
Die Wahlzeit einer Schöffin oder eines Schöffen beträgt fünf Jahre.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richterinnen und Richter, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Polizeibeamte und -beamtinnen, Bedienstete des Strafvollzugs, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Notarinnen und Notare, Bewährungshelfende usw.) und Religionsdienende sowie Ordensleute können das Amt nicht antreten.
Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sollten sich mit den Problemen von Jugendlichen auskennen und im Umgang mit ihnen erfahren sein.
Für die Bewerbung als Jugendschöffe oder Jugendschöffin nutzen Sie bitte die entsprechende Dienstleistungsseite: Jugendschöffenwahl: Bewerbung für 2024 - 2028 - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
13 Pressestelle, Kommunikation, Ratsangelegenheiten
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30.04.2023 bei der Stadtverwaltung schriftlich über das Bewerbungsformular bewerben.
Aus den Vorschlagslisten wählt der Rat die Kandidaten und Kandidatinnen aus. Es entscheidet dann der beim Amtsgericht zusammentretende Schöffenwahlausschuss endgültig darüber, wer eingesetzt werden wird.
In ihrer Amtszeit werden die ehrenamtliche Richter und Richterinnen von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über die wichtigsten Gesetze und Strafmaße informiert. Gesetzestexte und Kommentare sollen die Ehrenamtlichen nicht wälzen. Gefragt sind vielmehr Menschenkenntnis und Urteilsvermögen der Laien. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße persönliche Befähigungen wie Unparteilichkeit, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn, soziale Kompetenz, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Eine finanzielle Entlohnung erhalten Schöffen und Schöffinnen für ihre Tätigkeit nicht. Allerdings werden Ihnen u.a. Zeitversäumnis, Fahrtkosten und Wegegeld materiell entgolten.
- deutsche Staatsbürgerschaft
- deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- Mindestalter 25 Jahre am Stichtag 01.01.2024
- Höchstalter 69 Jahre am Stichtag 01.01.2024
- Wohnsitz in Löhne
- notwendige menschliche Reife
- keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten
- keine hauptamtliche Tätigkeit in oder für die Justiz
- keine Religionsdienende sowie Ordensleute
Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 13 Pressestelle, Kommunikation, Ratsangelegenheiten
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-252 - Fax:
05732 100-9252 - E-Mail:
info@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Klaus-Jürgen Budde
Sachgebietsleitung Gremien und Ehrenamt, zentrale Dienste- Telefon:
- 05732 100-244
- E-Mail:
- k.budde@loehne.de