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Großveranstaltungen Erlaubnisse
Kurzbeschreibung
Für das Teilnehmen an Veranstaltungen sind spezielle Erlaubnisse notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen.
Diese Anträge und Anzeigen können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) erledigen; siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen", dann im WSP.NRW: Online-Antrag "Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO"
Beschreibung
Aufgrund der Ereignisse bei der „Love-Parade 2010“ in Duisburg sind die Städte in Nordrhein-Westfalen gemäß Erlass des Innenministeriums NRW verpflichtet, für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen im Freien einen Ansprechpartner zu benennen.
Aufgabe dieser Stelle ist es:
- Anträge entgegenzunehmen
- Veranstalter zu beraten
- den Inhalt des Genehmigungsbescheides mit anderen zu beteiligenden Stellen (unter anderem Feuerwehr, Polizei) abzustimmen
- die entsprechenden Auflagen für die Genehmigung zusammenzufassen
- inhaltliche und strukturelle Vorgaben für das Sicherheitskonzept zu erarbeiten und
- die Veranstaltung bis zum Ende zu begleiten.
32 Sicherheit und Ordnung
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
ordnungsamt@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Jens Bollhöfer
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-278
- E-Mail:
- j.bollhoefer@loehne.de