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Lebensbescheinigung

Online-Terminvergabe

Kurzbeschreibung

Es handelt sich um eine Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt.

In aller Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.  

Beschreibung

Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird durch das Bürgerbüro explizit vermerkt, dass die Person noch lebt.

  • Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
  • § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
  • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) - Meldebescheinigung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftlicher Nachweis, dass die Lebensbescheinigung durch einen Rententräger angefordert wurde

32 Bürgerbüro

Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. 

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist in Löhne gemeldet.

Die Person, die die Lebensbescheinigung beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Eine telefonische Beantragung ist ebenso wie eine Vertretung durch eine andere Person nicht möglich.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Lebensbescheinigungen für die Vorlage bei gesetzlichen Rentenversicherungen sind für Sie gebührenfrei.