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Wohnungshilfen - Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.Bank
Kurzbeschreibung
Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?
Beschreibung
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer - Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkungen der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer abhängig.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Der Kreis Herford bearbeitet die Anträge für die Städte und Gemeinden Enger, Hiddenhausen, Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge und Vlotho und führt die notwendigen Einkommensprüfungen durch.
Für die Städte Bünde, Herford und Löhne sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.
- Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW 2022
- Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB)
Antragsformulare finden Sie Formular-Pool der NRW.BANK.
50 Soziales
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Zuständige Einrichtungen
- 50.21 Wohngeld / Wohnungsbauförderung
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9291 - E-Mail:
soziales@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Ostrau
Sachbearbeitung Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbauförderung- Telefon:
- 05732 100-292
- E-Mail:
- g.ostrau@loehne.de