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Trennung und Scheidung: Beratung erhalten

Beratung

Beschreibung

Sie sind in einem familiengerichtlichen Verfahren beteiligt?

Das Jugendamt / der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) unterstützt und berät Sie:

Wenn es in Familien kriselt, Eltern sich trennen oder scheiden lassen wollen, bieten wir Beratung zu folgenden Fragen:

  • partnerschaftliches Zusammenleben,
  • Bewältigung von Familienkonflikten sowie
  • verantwortungsvoller Umgang mit der elterlichen Sorge.

Sollte keine Einigung erzielt werden, beteiligen wir uns auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Zum Beispiel:

  1. Ein Elternteil beantragt die alleinige elterliche Sorge oder möchte den Umgang mit dem Kind gerichtlich regeln.
  2. Das Gericht informiert das Jugendamt und bittet die Lage einzuschätzen.
  3. Unsere Mitarbeitenden im Jugendamt sprechen mit den Eltern und manchmal mit den Kindern. Durch Hausbesuche lernen wir das Leben vor Ort besser kennen.
  4. Das Jugendamt schreibt einen Bericht und empfiehlt dann eine Lösung im Sinne des Kindeswohls.
  5. Wir bieten Kindern, Jugendlichen und Eltern weitere Hilfe an.

Sie haben Sorgen und/oder Erziehungsfragen?

Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder unterstützt und berät Sie:

Trennungssituationen von Eltern sind für die meisten Kinder und Jugendlichen eine schmerzhafte Erfahrung. Die äußeren Lebensbedingungen und auch das innere Erleben verändern sich. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern erarbeiten wir Lösungsmöglichkeiten, damit alle Betroffenen die Krise bewältigen.

Rat für Eltern

Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Bewältigung dieser belastenden Situationen und geben Ihnen Hinweise zum Umgang mit Ihren Kindern.

Hilfe für Kinder und Jugendliche

Wir bieten insbesondere Kindern und Jugendlichen einen Raum, um Gefühlen nachzuspüren und sie auszudrücken. So können Trauer, Wut, Angst und Verzweiflung besser überwunden werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich im Weiteren positiv entwickeln können.

  • § 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe
  • § 10a SGB VIII - Beratung
  • § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung 
  • § 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Hilfe zur Erziehung

51 Soziale Dienste

Die Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen