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Trennung und Scheidung: Beratung erhalten
Beschreibung
Sie sind in einem familiengerichtlichen Verfahren beteiligt?
Das Jugendamt / der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) unterstützt und berät Sie:
Wenn es in Familien kriselt, Eltern sich trennen oder scheiden lassen wollen, bieten wir Beratung zu folgenden Fragen:
- partnerschaftliches Zusammenleben,
- Bewältigung von Familienkonflikten sowie
- verantwortungsvoller Umgang mit der elterlichen Sorge.
Sollte keine Einigung erzielt werden, beteiligen wir uns auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Zum Beispiel:
- Ein Elternteil beantragt die alleinige elterliche Sorge oder möchte den Umgang mit dem Kind gerichtlich regeln.
- Das Gericht informiert das Jugendamt und bittet die Lage einzuschätzen.
- Unsere Mitarbeitenden im Jugendamt sprechen mit den Eltern und manchmal mit den Kindern. Durch Hausbesuche lernen wir das Leben vor Ort besser kennen.
- Das Jugendamt schreibt einen Bericht und empfiehlt dann eine Lösung im Sinne des Kindeswohls.
- Wir bieten Kindern, Jugendlichen und Eltern weitere Hilfe an.
Sie haben Sorgen und/oder Erziehungsfragen?
Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder unterstützt und berät Sie:
Trennungssituationen von Eltern sind für die meisten Kinder und Jugendlichen eine schmerzhafte Erfahrung. Die äußeren Lebensbedingungen und auch das innere Erleben verändern sich. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern erarbeiten wir Lösungsmöglichkeiten, damit alle Betroffenen die Krise bewältigen.
Rat für Eltern
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Bewältigung dieser belastenden Situationen und geben Ihnen Hinweise zum Umgang mit Ihren Kindern.
Hilfe für Kinder und Jugendliche
Wir bieten insbesondere Kindern und Jugendlichen einen Raum, um Gefühlen nachzuspüren und sie auszudrücken. So können Trauer, Wut, Angst und Verzweiflung besser überwunden werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich im Weiteren positiv entwickeln können.
- § 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe
- § 10a SGB VIII - Beratung
- § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Hilfe zur Erziehung
51 Soziale Dienste
Die Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Hilfen zur Erziehung, Familiengerichtssachen und Eingliederungshilfen - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Förderung der Erziehung in der Familie und Verfahrenslotsentätigkeiten - Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO
- Flyer Soziale Dienste
- Flyer - Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Zuständige Einrichtungen
- 51.2 Bezirkssozialarbeit
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- 51.2 Soziale Dienste
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9510 - E-Mail:
jugendamt@loehne.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Viola Vogel
Sachgebietsleitung Soziale Dienste; stellvertr. Amtsleitung Kinder, Jugend, Familie- Telefon:
- 05732 100-502
- E-Mail:
- v.vogel@loehne.de
-
Frau Claudia Höfs
Bezirkssozialarbeiterin Löhne-Ort- Telefon:
- 05732 100-519
- E-Mail:
- c.hoefs@loehne.de
-
Frau Chantal Mierke
Bezirkssozialarbeiterin Gohfeld- Telefon:
- 05732 100-505
- E-Mail:
- c.mierke@loehne.de
-
Frau Helga Pfannschmidt
Bezirkssozialarbeiterin Löhne-Bahnhof- Telefon:
- 05732 100-506
- E-Mail:
- h.pfannschmidt@loehne.de
-
Herr Emanuel Palumbo
Bezirkssozialarbeiter Mennighüffen- Telefon:
- 05732 100-508
- E-Mail:
- e.palumbo@loehne.de
-
Frau Jana Oepping
Bezirkssozialarbeiterin Obernbeck- Telefon:
- 05732 100-514
- E-Mail:
- j.oepping@loehne.de
-
Frau Vanessa Rypalla
Bezirkssozialarbeit Halstern & Melbergen- Telefon:
- 05732 100-515
- E-Mail:
- v.rypalla@loehne.de