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Elterliche Sorge beurkunden
Kurzbeschreibung
Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das
alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können jedoch die gemeinsame Sorgeerklärung
abgeben (siehe Beurkundungen).
Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden.
Beschreibung
Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann. Dieses so genannte Negativattest kann vom Jugendamt kostenfrei ausgestellt werden. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.
- §§ 52a - 58a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
- §§ 59 - 60 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beurkundung
- §§ 1626 bis 1698b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - elterliche Sorge
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim ihrem zuständigen Jugendamt oder Standesamt darüber.
51 Verwaltung der Jugendhilfe
Grundsätzlich empfiehlt es sich, für Gespräche und Beurkundungen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit sich Ihre zuständige Ansprechperson für Sie Zeit nehmen kann.
Die Beurkundung ist für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 51.4 Beistandschaften, Urkunden
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9510 - E-Mail:
jugendamt@loehne.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Petra Schütze
Sachgebietsleitung Verwaltung der Jugendhilfe; Beurkundungen A - E- Telefon:
- 05732 100-501
- E-Mail:
- p.schuetze@loehne.de
-
Frau Petra Lennemann
Sachbearbeit. Beistandschaften L - Z, Beurkundungen F - K- Telefon:
- 05732 100-566
- E-Mail:
- p.lennemann@loehne.de
-
Frau Margarita Wall
Sachbearbeit. Beistandschaften A - K, Beurkundungen L - Z- Telefon:
- 05732 100-511
- E-Mail:
- m.wall@loehne.de