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Fahrerlaubnis: Neuerteilung nach Abgabe
Kurzbeschreibung
Um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Berechtigung schon inne hatte, diese Berechtigung aber entzogen bzw. darauf verzichtet wurde.
Zuständig für das Erteilen der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Löhner Bürgerbüro entgegengenommen und weitergeleitet.
Beschreibung
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:
- 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
- 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
- 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
- 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
- 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
- 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
- Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)
32 Bürgerbüro
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.
Für Fahrerlaubnis-Anträge im Löhner Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Löhne sein.
Die Gebühr beträgt 163 Euro (inkl. 13,00 Euro für ein Führungszeugnis).
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32.2 Bürgerbüro
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
-
- Telefon:
05732 100-123 - Fax:
05732 100-9284 - E-Mail:
buergerservice@loehne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05732 100-123
- E-Mail:
- buergerservice@loehne.de