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Sorgerecht; Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Online-Service Beratung

Kurzbeschreibung

Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung
(Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung

Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das
alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können jedoch die gemeinsame Sorgeerklärung
abgeben (siehe Sorgerecht; Elterliche Sorge beurkunden). 

Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann. Diese so genannte Negativbescheinigung kann vom Jugendamt Ihres Wohnortes kostenfrei ausgestellt werden.

Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.

Über das Online-Formular "Antrag auf schriftliche Auskunft des alleinigen Sorgerechts" (siehe Rubrik "Onlinedienstleistung") können Sie diese Bescheinigung auch
außerhalb der Öffnungszeiten beantragen.

51 Verwaltung der Jugendhilfe

Die Beurkundung ist für Sie kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen