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Angriffe von Haustieren melden/anzeigen, z. B. Hundebisse
Beschreibung
Anzeigen über Hundebisse und -angriffe werden bei der Polizei oder den für den
Haltungsort der beißenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den
Geschädigten entgegengenommen.
Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.
Dies gilt natürlich auch für Angriffe von anderen Haustieren, die in der Stadt Löhne gehalten werden.
Über das Online-Formular "Anzeige eines Angriffs durch Tiere" (siehe Rubrik "Onlinedienstleistung") können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten einen entsprechenden Vorfall anzeigen.
Natürlich ist auch eine telefonische oder persönliche Meldung bzw. Anzeige möglich, bei persönlichen Vorsprachen ist allerdings eine Termin-Reservierung erforderlich.
- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Haftung des Tierhalters
- § 834 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Haftung des Tieraufsehers
- § 3 Tierschutzgesetz
- Ärztliche oder Tierärztliche Befunde über erlittene Verletzungen
- Fotos der Verletzungen
- Zeugenaussagen zum Vorfall
32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
Die Entgegennahme der Anzeige von Tier-Angriffen ist für Sie kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen
-
- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Fax:
05732 100-9602 - E-Mail:
ordnungsamt@loehne.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Silvia Kalakanis
Sachbearbeitung Ordnungsangelegenheiten- Telefon:
- 05732 100-337
- E-Mail:
- s.kalakanis@loehne.de