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Ausschreibungen und Vergaben
Kurzbeschreibung
Ausschreibungen der Stadt Löhne werden seit 2017 von der Zentralen Vergabestelle des Kreises Herford durchgeführt.
Bekanntmachungen erfolgen auf dem Vergabeportal Ostwestfalen-Lippe, dort können auch die Vergabeunterlagen abgerufen werden.
Stadteigene Bekanntmachungen über vergebene Aufträge nach § 30 UVgO oder § 20 VOB/A finden Sie in der Rubrik "Weiterführenden Links".
Beschreibung
Die Zentrale Vergabestelle des Kreises Herford vereinheitlicht das Vergabewesen und ist für die Abwicklung der Vergabeverfahren des Kreises Herford zuständig. Hierzu gehören unter anderem die Beratung im Vorfeld, die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen, die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen, die Koordination der Bieterfragen, die Angebotsöffnung/Submission sowie die formale Prüfung der Angebote.
Alle Vergabeverfahren werden nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:
- Wettbewerbsgrundsatz
- Transparenzgebot
- Pflicht zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
- Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Es wird somit die strikte Trennung von Auftragserteilung und formeller Durchführung des Vergabewesens sichergestellt. Wir sorgen so für mehr Transparenz und beugen Korruption vor.
eVergabe
Die Vergabeverfahren, die von der Zentralen Vergabestelle durchgeführt werden, können durchgehend elektronisch abgewickelt werden. Zur Umsetzung der elektronischen Vergabe nutzt der Kreis Herford das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen eVergabe – speziell für die Region OWL das OWL-Vergabeportal. Hierüber werden die Vergabeunterlagen durch die Zentrale Vergabestelle zur Verfügung gestellt, ein Versand der Ausschreibungsunterlagen in Papierform erfolgt in der Regel nicht. Ebenso wird die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens ausschließlich über das Vergabeportal geführt.
Die Nutzung des Vergabeportals ermöglicht Unternehmen eine effiziente und schnellere Abwicklung der Vergabeverfahren.
Die einmalige Registrierung auf dem Portal der Deutschen eVergabe ist kostenfrei und hat für die sich beteiligenden Unternehmen den zusätzlichen Vorteil, dass es automatisch für alle beteiligten Kommunen und Kreise als registriertes Unternehmen sichtbar wird. Bei Anlegen eines Suchassistenten wird das Unternehmen per E-Mail über neue relevante Ausschreibungen benachrichtigt, so dass eine eigene Recherche überflüssig werden kann.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- EU-Recht
15 Immobilienwirtschaft
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadt Löhne - Der Bürgermeister
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- Oeynhausener Straße 41
- 32584 Löhne
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- Telefon:
05732 100-0 - Fax:
05732 100-309 - E-Mail:
info@loehne.de
- Telefon:
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